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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Recruiting Leistungen gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen zwischen EMS Personalservice - Inhaberin Iwona Gorajska (im Folgenden auch ,,Ems Personalservice’’ oder Auftragnehmer genannt) als Auftragnehmer und dem Auftraggeber unter Ausschluss entgegenstehender anderer Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von EMS Personalservice.

 

1. Der Auftraggeber erteilt EMS Personalservice im Rahmen der Personalvermittlung den Auftrag, für ihn einen Bewerber mit einer bestimmten Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit zu suchen. EMS Personalservice gestaltet die Personalsuche nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Anzeigen durch den Auftragnehmer (Printmedien/ Onlinemedien) erfolgen nach Absprache. Über den erteilten Auftrag wird unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine schriftliche Vereinbarung geschlossen.

 

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, EMS Personalservice unverzüglich darüber zu informieren, sofern ein von EMS Personalservice vorgeschlagener Bewerber bereits von einem anderen Personalvermittler vorgeschlagen wurde bzw. wird. Das gleiche gilt, wenn die Besetzung des Arbeitsplatzes hinfällig geworden ist oder der Arbeitsplatz anderweitig besetzt werden soll.

 

3. Das zwischen EMS Personalservice und dem Auftraggeber als Vertragsbestandteil besprochene Anforderungsprofil sowie die mit Auftragserteilung ausgehändigten Unterlagen sind Grundlage der Personalsuche. Stellt EMS Personalservice dem Auftraggeber von dem vorgegebenen Anforderungsprofil abweichend qualifizierte Bewerber vor, gelten diese als vom Auftraggeber akzeptiert, sofern ein Anstellungsvertrag geschlossen wird.

 

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, EMS Personalservice unverzüglich schriftlich über das Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses und dessen Konditionen sowie über das Nichtzustandekommen mit vorgestellten Bewerbern in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber, mit denen kein Anstellungsverhältnis geschlossen wird, auf Verlangen unverzüglich EMS Personalservice zurückzugeben.

 

5. EMS Personalservice ist Vermittler bei der Einstellung eines Bewerbers durch den Auftraggeber. Der Abschluss eines Anstellungsvertrages liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. EMS Personalservice haftet daher nicht für im Zusammenhang mit dem Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Bewerber eintretende Ereignisse wie zum Beispiel fehlerhafte Angaben des Bewerbers, Leistungsschwäche, Unstimmigkeiten, Schäden des Auftraggebers, Auflösung des Anstellungsvertrages vor und nach Arbeitsantritt u.a.m. Der Anspruch von EMS Personalservice auf die vereinbarte Vermittlungsprovision sowie den Kostenersatz bleibt davon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

 

6. EMS Personalservice haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Haftungsausschlüsse oder - Begrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EMS Personalservice beruhen.

 

7. EMS Personalservice wird sämtliche im Zusammenhang mit der Vermittlung stehende, ihr zur Kenntnis gelangte Daten des Auftraggebers und des Bewerbers vertraulich im Sinne des Datenschutzes behandeln. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Personalvermittlung verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

 

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von EMS Personalservice überlassenen Bewerbungsunterlagen und Daten der Bewerber ausschließlich zum Zwecke zum Zwecke der Bewerberauswahl und ggf. Einstellung zu verwenden, diese nicht zu vervielfältigen und nicht an Dritte weiterzugeben. Die in diesem Zusammenhang eventuell gespeicherten Daten nicht berücksichtigter Bewerber sind nach Besetzung des Arbeitsplatzes zu löschen. Referenzauskünfte über den Bewerber bei dessen früheren oder jetzigen Arbeitgebern sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Bewerbers in Absprache mit dem Auftragnehmer einzuholen.

 

9. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch EMS Personalservice.

 

10. Soweit nicht anderweitig vereinbart oder angeboten, gelten für die Vermittlung folgende Konditionen und Modalitäten: 10.1.1.1. Basis für das Honorar des Auftragnehmers ist das vereinbarte Bruttojahresgehalt des eingestellten Bewerbers inkl. aller Sonderzahlungen, Tantiemen, Provisionen, geldwerter Vorteile usw.

10.1.1.2. Die Höhe des Honorars bemisst sich nach den jeweils aktuellen Honorarkonditionen der EMS Personalservice.

10.1.1.3. Etwaige Kosten und Aufwendungen der Bewerber, z.B. für Eignungstests oder für Reisen, werden nach Vereinbarung dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

10.1.1.4. Kommt es aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeiten von EMS Personalservice zu einem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmer, so erwächst ein Honorar, wobei Mitursächlichkeit genügt. Nimmt der Arbeitssuchende innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ein zunächst abgelehntes Arbeitsverhältnis, welches über EMS Personalservice nachgewiesen oder vermittelt wurde, doch auf oder auch zu anderen Bedingungen auf, so gilt dies als Nachweis oder eine Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis durch EMS Personalservice, so dass ein Honoraranspruch besteht.

10.1.1.5. Das Honorar ist ebenfalls fällig soweit die Kandidaten vom Auftraggeber als Freelancer, Freiberufler, Berater beschäftigt werden.

10.1.1.6. Das Honorar ist ebenfalls fällig, soweit es zum Abschluss eines Vertrages mit einem Beteiligten des Unternehmenskreises (Partner, Mitgesellschafter, Tochtergesellschaften, Standorte usw.) des Auftraggebers kommt.

10.1.1.7. Das Honorar für eine Personalvermittlung, die zunächst über Zeitarbeit beginnt und eine Übernahme des Mitarbeiters zur Folge hat, ist in den aktuellen Honorarkonditionen ersichtlich.

10.1.1.8. Alle Honorarsätze gelten für Personalvermittlungen innerhalb des Bundesgebiets. Das Honorar für Personalvermittlungen in das inner- und außereuropäische Ausland bedarf der vorherigen Absprache.

10.1.1.9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, EMS Personalservice alle zur Ermittlung des Honoraranspruchs erforderlichen Unterlagen, wie z. B. Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc. zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist auf Verlangen zur Auskunft verpflichtet.

 

11. Der Anzeigenentwurf im Rahmen einer anzeigengestützten Personalvermittlung ist kostenfrei. Die Anzeigenschaltung in den mit dem Auftraggeber vereinbarten Medien und die Erstellung von Druckvorlagen etc. erfolgt zu den mit dem Auftraggeber vereinbarten Konditionen.

 

12. Der Anspruch auf das Honorar entsteht für EMS Personalservice mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen Auftraggeber und Bewerber. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Ist die Zahlung nach Eintritt der Fälligkeit noch nicht eingegangen, kann EMS Personalservice Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz geltend machen. Der vereinbarte Kostenersatz wird nach Entstehen in Rechnung gestellt. Für die Fälligkeit und den Zahlungsverzug gilt das Vorgenannte.

 

13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und /oder Honorarkonditionen unwirksam sein, bleiben die AGB bzw. die Honorarkonditionen im Übrigen gültig. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahekommt.

 

14. Gerichtsstand für alle Klagen von EMS Personalservice oder gegen EMS Personalservice ist Lingen (Deutschland)

 

15. Gerichtsstand – auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess ist Lingen. Es wird zur besseren Lesbarkeit im Text nur die männliche Sprachform verwandt. Der Text gilt unter Berücksichtigung des AGG für männliche und weibliche Personen. EMS Personalservice EMS Personalservice (Deutschland)

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